Organspende und Patientenverfügung

15.01.18: Neueste Zahlen: Niedrigster Stand der Organspenden seit 20 Jahren

15.01.18: Neueste Organspendezahlen: Niedrigster Stand der Organspenden seit 20 Jahren

Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Organspender erneut rückläufig entwickelt. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor. Dies teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am 15.01.18 in einer Presseaussendung mit. Alle Zahlen aus dem Jahr 2017 sind vorläufige Zahlen.

Demnach ist die Anzahl der entnommenen Organe nach festgestelltem Hirntod um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken. Im Jahr 2016 waren es noch insgesamt 2867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet und schwer kranken Patienten transplantiert werden konnten.

Durch den grenzüberschreitenden Organaustausch liegt die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland jährlich etwas über der Summe der entnommenen Organe. Insgesamt 2764 Spenderorgane wurden im vergangenen Jahr erfolgreich verpflanzt. Im Vergleichszeitraum 2016 konnten bundesweit noch 3049 Organe transplantiert werden.

Bundesdurchschnittliche Spenderrate 2017 bei 9,7 Spendern pro eine Million Einwohner

Die bundesdurchschnittliche Spenderrate lag im Jahr 2017 bei 9,7 Spendern pro eine Million Einwohner. Dabei war die Entwicklung innerhalb der sieben DSO-Regionen sehr uneinheitlich. Die beiden Regionen Bayern und Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) verzeichneten entgegen dem Bundestrend eine Zunahme an Organentnahmen gegenüber dem Vorjahr von 18 bzw. 12 Prozent.

Die DSO sieht die bundesweite Entwicklung nach eigenem Bekunden „schon lange mit Sorge“ und hat gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern umfangreiche Analysen zu den möglichen Ursachen durchgeführt. Diese seien zwar vielschichtig, einen zentralen Schlüssel zur Verbesserung der Situation der Organspende sieht die DSO in einer „konsequenten Berücksichtigung des Willens zur Organspende im Zuge von Behandlungsstrategien am Lebensende“.

Auf den Intensivstationen müssten die Ärzte mögliche Spender erkennen und die Koordinierungsstelle informieren. „Nur dann können die DSO-Koordinatoren aktiv werden und die Klinikmitarbeiter unterstützen.“, heißt es in der Mitteilung.

Die Auswertungen der DSO zeigen nach eigenem Bekunden, dass bei Therapieentscheidungen am Lebensende die Organspende teilweise nicht in Betracht gezogen werde. Dabei spielen auch Patientenverfügungen eine Rolle, die in Bezug auf die Frage der Organspende keine klare Regelung enthalten und aufgrund des häufig gewünschten Verzichts auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen eine Organspende vermeintlich ausschließen. Auch die zunehmende Arbeitsverdichtung und -belastung auf den Intensivstationen seien zusätzliche Hürden für die Organspende.

DSO: Transplantationsbeauftragte grundsätzlich einbeziehen bei Entscheidungen am Lebensende eines Patienten

„Jedes Spenderorgan – ob Niere, Herz, Lunge oder Leber – bedeutet für einen schwer kranken Patienten auf der Warteliste eine neue Lebenschance“, erklärte Dr. Axel Rahmel, Medizinscher Vorstand der DSO. Die Organspende dürfe im Alltag der Kliniken nicht in den Hintergrund geraten. „Gleichzeitig sind wir dem Verstorbenen gegenüber verpflichtet, seinen Willen zur Organspende zu beachten und umzusetzen“, betont der Mediziner.

Die DSO fordert deshalb, die Transplantationsbeauftragten grundsätzlich einzubeziehen, wenn auf den Intensivstationen Ärzte und Angehörige Entscheidungen am Lebensende eines Patienten treffen müssen. „Die Möglichkeit einer Organspende sollte hierbei immer ein selbstverständlicher Bestandteil der gemeinsamen Beratungen sein“, appelliert Rahmel.

Vorbild Bayern

Die Transplantationsbeauftragten in den bundesweit rund 1250 Entnahmekliniken sind die Schnittstelle zur DSO. Ihre Rolle nachhaltig zu stärken, fordern Experten immer wieder. Dazu zählen deren kontinuierliche Weiterbildung, die Entlastung von anderen Aufgaben sowie die „Unterstützung und Wertschätzung der Klinikleitungen“. Auch die Landesausführungsgesetze für Transplantationsbeauftragte sollten nach Ansicht der DSO eine einheitliche Regelung zur Freistellung für diese wichtige Tätigkeit vorsehen.

Ein vorbildliches Beispiel sei für die DSO das Gesetz in Bayern. Dort wurde zu Beginn des Jahres 2017 eine klare und verbindliche Regelung für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geschaffen. Bayern sei auch das Bundesland, das im zurückliegenden Jahr entgegen dem Bundestrend die deutlichste Steigerung der Organspende erzielen konnte.

Bereits auf dem DSO-Jahreskongress im vergangenen November hatte die DSO mit Hinweis auf den niedrigsten Stand der Organspenden seit 20 Jahren einen Initiativplan mit klar definierten Handlungsschritten gefordert.

„Wir brauchen alle für die Transplantationsmedizin wichtigen medizinischen Fachgesellschaften, unsere Vertragspartner, Patientenverbände und die Politik, um die Organspende in Deutschland gemeinsam wieder auf Kurs zu bringen. Wenn wir schwer kranken Menschen auch weiterhin mit einer Transplantation helfen wollen, müssen wir uns auch gemeinsam intensiv um die Organspende kümmern“, fordert der Medizinische Vorstand.

Ergänzende Informationen:

Organspende und Transplantation Januar bis Dezember 2016 / 2017
DSO-Zahlen, veröffentlicht 15.01.18 (3 Seiten, PDF-Format)

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