Symbolbild Organspende und Hirntod Texte und Kritik aus christlicher Sicht

03.02.11: Klarstellung aus dem Vatikan: Papst Benedikt XVI. ist kein Organspender

03.02.11: Klarstellung aus dem Vatikan: Papst Benedikt XVI. ist kein Organspender

Bild AntwortschreibenPapst Benedikt XVI. besitzt keinen gültigen Organspendeausweis mehr. Dies hat der Privatsekretär des Papstes, Prälat Dr. Georg Gänswein, klargestellt.

In einem jetzt bekannt gewordenen Antwortschreiben vom 05.01.2011 auf eine Anfrage des Münchner Arztes Dr. Gero Winkelmann, das uns vorliegt, heißt es wörtlich: "Es trifft zu, dass der Heilige Vater einen Organspende-Ausweis besitzt. Aber entgegen mancher öffentlicher Behauptung ist der aus den 70er Jahren stammende Organspende-Ausweis mit der Wahl Kardinal Ratzingers zum Oberhaupt der Katholischen Kirche ipso facto hinfällig geworden. Jede Berufung auf das ungültig gewordene Dokument ist deshalb verfehlt", so Gänswein.

Begonnen hatte die Diskussion um den Papst als Organspender im September 2008. Damals gaben italienische Zeitungen vor dem Hintergrund einer aus Kirchenkreisen aufkommenden Kritik am Hirntodkonzept bekannt, dass das katholische Kirchenoberhaupt einen Organspenderausweis besitze. In Medien und von kirchlicher Seite wird seit dem immer wieder unter Bezug darauf für Organspende geworben.

Dr. Winkelmann, Leiter der Katholischen Ärztevereinigung und bekennender Organspende- und Hirntodkritiker, nahm einen Artikel in der Regensburger Bistumszeitung vom 6./7. November 2010 zum Anlass, im Vatikan hierzu nachzufragen. Mit der vorliegenden Klarstellung, die bereits von diversen Nachrichtenagenturen und Medien aufgegriffen und verbreitet wurde, sollte diese irreführende Werbung pro Organspende nun ein Ende finden.

Presseartikel

Vatikan: Papst ist kein Organspender mehr
Gänswein: „Der aus den 1970er Jahren stammende Organspende-Ausweis (sei) mit der Wahl Kardinal Ratzingers zum Papst jedoch von selbst hinfällig geworden“
KATH.NET 03.02.11

Behauptungen über päpstlichen Organspendeausweis widerlegt
„Jede Berufung auf das ungültig gewordene Dokument ist verfehlt“
Von Michaela Koller
ZENIT.ORG 01.02.11

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