Organspende und Patientenverfügung

Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Patientenverfügung und Organspende-Erklärung

Seit geraumer Zeit wird darauf hingewiesen, dass sich der Wunsch nach einer Organspende und der Wille in einer Patientenverfügung oft widersprechen und dies im Ernstfall zu Konflikten führen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand einer Organspende zustimmt, aber gleichzeitig lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt.

Bei ihrer Zustimmung zu einer Organspende in Ihrem schriftlich festgehaltenen Willen sollten Sie bedenken, dass als Kriterium einer Organentnahme der festgestellte Hirntod gilt. Das heißt, die anderen Vitalfunktionen müssen aufrechterhalten werden, etwa durch künstliche Beatmung und andere Intensivmedizinischen Maßnahmen, wenn eine Organentnahme stattfinden soll.
Das bedeutet auch, die Behandlungsmethoden sind ab dann auf den Spender ausgerichte, nicht mehr Ihr eigenes Wohl.

Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass nach Ansicht von Kritikern der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist, sondern ein unumkehrbarer Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme abrupt beendet bzw beschleunigt wird. Von Leichen kann man keine lebenden Organe entnehmen.

Wenn Sie sich dessen bewußt sind, sollten Sie das in Ihrer Patientenverfügung entsprechend berücksichtigen. Mehr dazu in den Hinweisen von Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) sowie den Papieren der Bundesärztekammer.

Hinweise zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Weitere Ergänzungen folgen.

22.02.19: Studie zu Konfliktfall Organspende und Patientenverfügung – Unklarer Patientenwille

Die Umsetzung einer Patientenverfügung und eine Organspende schließen sich mitunter aus. Das ist vielen Menschen jedoch nicht bewusst. Dies zeigt eine aktuelle Studie, die in der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“ veröffentlicht wurde.

Mehr zur Studie zum Konfliktfall Organspende und Patientenverfügung


31.05.13: Tag der Organspende am 01.06.13: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. fordert neutrale umfassende Information statt einseitige Werbung

Logo KAOBremen. Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) fordert anlässlich des Tages der Organspende am 1. Juni neutrale umfassende Information statt einseitiger Werbung und weist zudem auf mögliche Widersprüche in Patientenverfügungen zu Organspendeerklärungen hin.
PRESSEMITTEILUNG Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) 31.05.13


26.03.13: Bundesärztekammer-Arbeitspapier zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung veröffentlicht – Orientierungshilfe für Ärzte in Konfliktsituationen

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) muss es kein Widerspruch sein, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Dies geht aus einem BÄK-Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung hervor, das am 19.03.13 in Berlin vorgestellt wurde. Das Papier soll eine Orientierungshilfe für Ärzte in Konfliktsituationen sein.
Bei diversen Verbänden stieß die „Orientierungshilfe“ jedoch auf massive Kritik.

Mehr im Themenspecial: Bundesärztekammer-Arbeitspapier zu Patientenverfügung und Organspendeerklärung veröffentlicht – Orientierungshilfe für Ärzte in Konfliktsituationen


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