Neues

2022

2022

12.09.22: Bundesärztekammer erneuert Richtlinie zur Hirntoddiagnostik

Die Bundesärztekammer hat bezüglich der Organspende bzw. Organentnahme die „Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ überarbeitet.

Es ist die fünfte Fortschreibung der Richtlinie und berücksichtigt den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei der Hirntoddiagnostik vom März 2022. Darüber berichtete das Deutsche Ärzteblatt online am 5.09.22 bzw. in der Printausgabe Dtsch Arztebl 2022; 119(35-36): A-1459 / B-1219 vom 05.09.22. Dort wurde auch die Richtlinie veröffentlicht.

Die ordnungsgemäße Feststellung des umstrittenen Hirntodes ist in Deutschland Voraussetzung für eine Organentnahme.

Weitere Informationen:

Richtlinie zum irreversiblen Hirnfunktions­ausfalls erneuert
Aerzteblatt.de 05.09.22

Beschluss der Bundesärztekammer über die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG,
Fünfte Fortschreibung

Dtsch Arztebl 2022; 119(35-36): A-1487 / B-1243 05.09.2022


05.08.22: Weitere Verzögerung bei der Einführung des Organspenderegisters

Die ursprünglich für März 2022 geplante Einführung des Organspenderegister in Deutschland verzögert sich mindestens um eineinhalb Jahre. Möglicherweise dauert es auch noch länger. Dies berichteet das Ärzteblatt online am 22.07.22 unter Verweis auf ein vorliegendes Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die darin genannten Gründe für die Verzögerung sind vielfältig.

Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger kritisierte die Verzögerung und sieht dabei einen Vorwand zur Einführung der Widerspruchslösung.

» Mehr dazu im Beitrag „Einführung des Organspenderegister verzögert sich weiter“ auf Aerzteblatt.de am 22.07.22


03.06.22: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt neuen Anlauf für die Widerspruchslösung an

Anläßlich des „Tag der Organspende“ gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekannt, er wolle einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung bei Organspenden starten. Dies erklärte er laut dem Ärzteblatt online vom 03.06.22 im ARD-Hauptstadtstudio. Zur Begründung führte Lauterbach dem Bericht zufolge an, es habe sich „keine Verbesserung für die Menschen ergeben, die ein Organ benötigen“. Mehr dazu: Widerspruchslösung bei Organspende rückt erneut ins Blickfeld, Aerzteblatt.de 03.06.22.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kündigte umgehenden Widerstand gegen die Pläne an. Er werde sich wieder für die Gründung einer interfraktionellen Gruppe für den Erhalt der Entscheidungslösung einsetzen, erklärte er laut einem Bericht im Ärzteblatt online vom 07.06.22.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Ungeachtet dessen bleibt das Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden, dem diverse organspende-kritischen Organisationen und Einzelpersonen angehörten, aufgelöst.


14.03.22: Zwei Monate nach Transplantation: Erster Mensch mit Schweineherz-Implantat gestorben

Am 07.01.2022 ist erstmals einem 57-jährigen herzkranken Mann in den USA ein genetisch verändertes Schweineherz implantiert worden. Nun ist der Empfänger zwei Monate später verstorben.

Über die aufsehenerregende Transplantation und den Tod des Amerikaners berichtete die MIT Technology Review bei Heise online am 09.03.22 und das Ärzteblatt online.

Xenotransplantation: Mensch lebt seit 3 Tagen mit Schweineherz
Aerzteblatt.de 11.01.22

Erster Mensch mit Schweineherz-Implantat ist gestorben
MIT Technology Review 09.03.22

Erster Mensch mit transplantiertem Schweineherz gestorben
Aerzteblatt.de 10.03.22


01.03.22: Organspende-Regelung: Neues Bürgerregister verzögert sich

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das im März 2020 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, tritt am 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig treten weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft. Diese ergeben sich aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom 11. Juli 2021.

Das ursprünglich für den 1. März 2022 geplante Bürgerregister zur Organspende verzögert sich allerdings wohl bis Ende des Jahres. Dies berichtete das Deutsche Ärzteblatt am 25.02.22.

Weitere Informationen:

Organspende: Neues Bürgerregister verzögert sich
Dtsch Arztebl 2022; 119(8): A-305 / B-253, 25.02.22

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Organspende-Regelung


23.02.2022: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden ist aufgelöst

Ende Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei OrganspendenDas „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ wurde von mir, dem Initiator, Koordinator und Webseitenbetreiber, Mitte Februar 2022 offiziell aufgelöst.

Zum einen weil einzelne UnterstützerInnen verstorben sind, zum anderen, weil es einzelne Organisationen nicht mehr gibt oder weil nach Vorstandswechseln Organisationen sich zurückgezogen haben und lieber ihre eigenen Aktionen machen.

Zudem ist die Widerspruchslösung zur Organspende erstmal nach dem Bundestagsbeschluss 2020 vom Tisch. Damit wurde das Ziel des Bündnisses weitgehend ereicht. Ob es neue Versuche für die Einführung einer Widerspruchsregelung geben wird unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist unklar und wird sich zeigen. Ungeachtet dessen wird es von meiner Seite aus keinen Neustart des Bündnisses geben.


Archiv mit weiteren Meldungen

Nach oben