Organspende Aufklärung, Entscheidung pro oder contra

19.04.19: DIVI-Positionspapier zur Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende

19.04.19: DIVI-Positionspapier zur Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende veröffentlicht

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI)Ethische Konflikte beim Thema Organspende sollen unter Medizinern vermieden werden. Dafür setzt sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein und hat dazu nun am 17.04.19 ein neues Positionspapier veröffentlicht.

Wie die Vereinigung in einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Positionspapiers ausführte, treten Konflikte bei einer möglichen Organspende dann auf, wenn Organfunktionen eines hirntoten Patienten intensivmedizinisch aufrechterhalten werden, dies dem Patienten im irrreversiblen Hirnversagen aber nicht mehr nützt. (Anm.: In der DIVI-Mitteilung heißt es beschönigend „verstorbenen Patienten“ bzw. „Verstorbenen“ statt „Patienten im irrreversiblen Hirnversagen“. Dies verleugnet, dass Hirntote Sterbende sind, und keine Leichen. Demgegenüber ist später wieder die Rede von Sterbenden. Hier wird der Widerspruch selbst bei der offiziellen Pressemitteilung einer Fachgesellschaft deutlich.)

„Wir arbeiten an der Schnittstelle von würdevoller Begleitung am Lebensende und einer erweiterten Behandlung zum bestmöglichen Schutz der Organe. Für den richtigen Umgang mit dieser Situation haben wir jetzt dringend notwendige Handlungsempfehlungen erarbeitet“, erklärte DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

Netzdiagramm als Entscheidungshilfe

An der Erstellung des Positionspapiers haben die beiden DIVI-Sektionen „Ethik“ sowie „Organspende und -transplantation“ und die Sektion „Ethik“ der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) mitgewirkt. Die Experten haben nach eigener Ansicht „eine differenzierte und anschauliche Hilfestellung in Form eines Netzdiagramms zur passenden Entscheidungsfindung für den erweiterten intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende“ entwickelt.

Dabei sollen künftig fünf definierte Dimensionen genau betrachtet werden. „Die von uns in der Leitlinie beschriebene Vorgehensweise kann ethische Zielkonflikte hinsichtlich des Therapieumfangs bei dem todgeweihten Patienten entschärfen helfen. Auch dann, wenn der Patient vorab eine Therapiebegrenzung bestimmt hat und eine Organspende medizinisch prinzipiell möglich erscheint“, sagte Janssens.

Diagramm zur Entscheidungsfindung

Notwendige Fragen: Die fünf Entscheidungshilfen zur Organspende

Um die Entscheidung zwischen einer Therapiebegrenzung samt Zulassen des Sterbens auf der einen Seite, oder einer Therapieausweitung zur Erhaltung der Organe für die Organspende auf der anderen Seite zu treffen, haben die drei Sektionen fünf Fragestellungen identifiziert:

  • Liegt ein nachgewiesener, vermuteter oder erwarteter irreversibler Hirnfunktionsausfall vor?
  • Äußerte der Patient einen Organspendewunsch?
  • Erklärte der Patient seinen Willen zur Therapiebegrenzung?
  • Wie hoch ist die Eingriffsintensität der erweiterten Behandlungsmaßnahmen?
  • Wie wahrscheinlich ist der Erfolg einer organprotektiven Therapie?

Juristische Stellvertreter einbinden

Auf Basis dieser Dimensionen, die in einem ersten Schritt getrennt voneinander analysiert werden, könne schließlich in der Gesamtbewertung eine reflektierte Entscheidung gefunden werden. „Befinden sich alle Ausprägungsgrade in den äußeren Segmenten des von uns entwickelten Netzdiagramms, erscheint eine Fortführung oder Erweiterung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Realisierung einer Organspende ethisch gerechtfertigt, wenn nicht sogar geboten“, erläuterte Janssens. „Andersherum kann bei einem ausdrücklichen Patientenwillen zur Therapiebegrenzung im Zusammenspiel mit den anderen Dimensionen auch ein Sterben des Patienten leichter zugelassen werden.“

Das Behandlungsteam sollte laut DIVI jedoch nicht allein das Netzdiagramm zur Entscheidungsfindung heranziehen. Auch juristische Stellvertreter und Angehörige sollten eingebunden werden. So könne in Zukunft „ein begründeter Konsens im Sinne aller Beteiligten“ erreicht werden.

Weitere Informationen:

PDF Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischem Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende
Positionspapier der Sektion Ethik und der Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Mitarbeit der Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
16 Seiten, PDF-Format, veröffentlicht am 17.04.19

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