04.06.09: KAO zum Tag der Organspende am 06. Juni: Aufklärung statt Werbung

04.06.09: KAO zum Tag der Organspende am 06. Juni: Aufklärung statt Werbung

Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V. fordert umfassende Aufklärung über Organspende statt einseitiger Werbung

Am 6. Juni ist ‚Tag der Organspende‘ an dem unter dem Motto ‚Ja zum Leben‘ für Organspende geworben wird. ‚Ja zum Leben‘ sagt auch die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V., aber das muss auch für den sterbenden ‚Spender‘ gelten. Ihn bis zuletzt zu begleiten, ist ein Liebesdienst, der in der Werbung für Organspende nicht vorkommt und der durch Organtransplantation verhindert wird.

Die Bundesregierung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verlangen zum Tag der Organspende zwar mehr Aufklärung, verstehen darunter aber lediglich mehr Werbung. Offenbar herrscht immer noch die von Transplantationsmedizinern geäußerte Angst vor: ‚Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr‘.

So sieht KAO auch die jüngsten Zahlen einer Studie der BzgA, wonach 17 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis besäßen, skeptisch. Auch wenn mehr Menschen einen Organspenderausweis haben, bedeutet dies noch lange nicht, dass auch mehr Menschen ihre Organe spenden, wie hier suggeriert wird. Denn tatsächlich ging die Zahl der Organspenden im selben Jahr um neun Prozent zurück. Der Hauptgrund für die geringe Spendebereitschaft, so die Erfahrungen von KAO, ist das Gefühl, in der Transplantationsmedizin gehe es nicht mit rechten Dingen zu. Dieses Gefühl wird bestätigt, wenn die Menschen sehen, dass im Organspendeausweis von Organentnahme ’nach meinem Tod‘ die Rede ist, aber verschwiegen wird, dass die Organe bei lebendigem Leib entnommen werden. Der Verein KAO weist darauf hin, dass insbesondere Informationen über den so genannten Hirntod sowie die transplantablen Organe und Gewebe fehlen.

Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, sollte wissen: Patienten werden für tot erklärt und als Leiche definiert, wenn bei ihnen ein unumkehrbares Hirnversagen festgestellt wird. Sie sollen tot sein, obwohl sie weiterhin beatmet werden und ihr Herz schlägt. Trotz eindeutiger Lebenszeichen wie Verdauung, Heilen von Wunden, Reflexe, Fieber und trotz der Möglichkeit einer Schwangerschaft, Geburt und sogar Milchbildung wird der Totenschein ausgestellt. Juristischer Todeszeitpunkt ist das Ende der letzten Hirntodfeststellung, obwohl sich am Zustand des Patienten nichts geändert hat. Die Organe werden bei noch schlagendem Herzen und fortgeführter Beatmung herausoperiert. Bei der Entnahmeoperation erhalten die Patienten vielfach muskelentspannende Medikamente. Zur Optimierung des operativen Eingriffs (Entnahme) empfiehlt die DSO die Gabe von Fentanyl, einem Schmerzmittel, das hundertmal stärker ist als ein Morphin.

‚Wenn jemand im vollen Wissen um die Problematik der sog. Organspende trotzdem zustimmt, hat er meine Achtung, denn er bringt ein Opfer. Was ich verabscheue, ist die Art, wie die meisten Angehörigen in einer Extremsituation, in der sie eine Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme treffen sollen, über den Tisch gezogen werden‘, sagte Gebhard Focke, Angehöriger eines Organspenders und KAO-Mitglied.

Um den einseitigen Informationen von DSO und BzGA entgegenzutreten, betreibt die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V. unter http://www.initiative-kao.de eine eigene Webseite, mit der sie potentielle Spender über die andere Seite der Organspende aufklärt.

Zusatzinfo:

Als transplantierbare Organe gelten Lunge, Herz, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm. In Einzelfällen wurden Körperteile wie Gesicht, Hände, Arme, Luftröhre, Kehlkopf, Zunge und Penis entnommen.

Zu den transplantierbaren Geweben gehören Haut, Knochen und Knochenteile, Herzklappen, Herzbeutel, Augen, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Sehnen und Bänder. Gewebe können noch nach eingetretenem Tod entnommen werden. Sie werden von Gewebefirmen oder Gewebebanken aufbereitet. Einige Gewebeprodukte sind sogar als klassische Arzneimittel zugelassen und dürfen daher mit Gewinn verkauft werden. Dazu gehören sterilisierte Knochen, Sehnen und dezellularisierte Haut.

In Deutschland gilt die ‚Erweiterte Zustimmungslösung‘. Das bedeutet: Eltern müssen stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder entscheiden. Bei Volljährigen, die nicht schriftlich in eine Organentnahme eingewilligt haben, werden die Angehörigen nach dem ‚mutmaßlichen Willen des Verstorbenen‘ gefragt.

Über den Verein ‚Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. – KAO‘

Wir sind eine Initiative von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem unsere Kinder beerdigt waren, haben wir begriffen, wozu wir ja gesagt hatten. Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Wir haben unsere Entscheidung daher bitter bereut. Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, indem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen und einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

In dieser Situation haben wir uns entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie wir mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden.

Heute entstehen bei den betroffenen Angehörigen oft starke psychische Störungen durch die Selbstvorwürfe, die falsche Entscheidungen aufgrund fehlender Informationen in dieser Frage hervorrufen. Dem soll in Zukunft durch Aufklärung entgegengewirkt werden.

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