21.01.11: Ständige Kommission Organtransplantation neu konstituiert – Menschen über Bedeutung von Organspende aufklären
Am 21.011.11 hat sich die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer für deren fünfte Amtsperiode konstituiert. Dem interdisziplinär besetzten Gremium gehören über 50 Sachverständige an. Sie repräsentieren die Bereiche der Transplantationsmedizin, des Medizinrechts und der medizinischen Ethik.
Institutionell sind die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband in der Kommission vertreten. Ebenso gehören dem Gremium die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Stiftung Eurotransplant sowie Patientenorganisationen, Angehörige von Organspendern sowie Verantwortliche aus Bund und Ländern an.
„Die Menschen in unserem Land müssen verinnerlichen, dass jede Organspende das Leben von Patienten retten kann. Denn wer gut über die Bedeutung der Organspende für schwerkranke Menschen informiert ist, der ist auch eher bereit, seine Spendebereitschaft zu dokumentieren. Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) wird deshalb auf Bitten des Vorstands der BÄK Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zur Organspende ausarbeiten. Unser Ziel ist es, die Information der Bürgerinnen und Bürger so zu intensivieren, dass möglichst jeder die Pflicht erkennt, sich zur Organspendebereitschaft zu erklären“, sagte Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Juristische Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, anlässlich der konstituierenden Sitzung, laut Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 21.01.11.
Wahl des Gremiums
Bei der Sitzung wurde der Mitteilung zufolge Prof. Lilie erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Als sein Stellvertreter wurde Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags, Bremen, wiedergewählt.
Prof. Vilmar wies darauf hin, dass die im vergangenen Jahr gestiegenen Spenderzahlen zwar zuversichtlich stimmten. Um den nach wie vor eklatanten Organmangel in Deutschland zu beheben, müsse man aber nach den Ursachen für die angeblich mangelnde Spendenbereitschaft suchen. „Noch immer melden viele Krankenhäuser und insbesondere Einrichtungen mit Neurochirurgischen Intensivstationen potentielle Organspender nicht. Dazu sind sie aber gesetzlich verpflichtet. Auch die Länder nehmen ihre Aufsichtspflichten hinsichtlich der Überwachung der Krankenhäuser leider nicht oder nur zu selten wahr“, kritisierte Vilmar.
Wenn man potentielle Organspender nicht melde, nütze auch die Einführung einer Widerspruchslösung nichts. Erfolgversprechend sei hingegen, endlich verbindlich für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken zu sorgen. Bislang hätten nur vier der 16 Bundesländer durch Gesetz die Einführung von Transplantationsbeauftragten vorgesehen, mit der Folge, dass in diesen Ländern die Spendehäufigkeit signifikant gestiegen sei.
Prof. Dr. Lilie betonte, im Mittelpunkt der Arbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation werde die Pflege und Fortschreibung insbesondere der Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organallokation stehen. Den gesetzlichen Auftrag zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien erfülle die BÄK seit mehr als einem Jahrzehnt mit großem Erfolg. „Hier stellen sich aktuell besondere Herausforderungen durch den Prozess der europäischen Rechtsangleichung, die bald in eine Novellierung des Transplantationsgesetzes münden werden“, so Prof Lilie.
Weitere Informationen:
Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer mit Statut und Verfahrensordnung