Organspende Aufklärung, Entscheidung pro oder contra

Neues vom 26.04.07: Ethikrat-Stellungnahme zur Organspende – Breite Kritik

26.04.07: Ethikrat-Stellungnahme zur Organspende – Breite Kritik

Ergänzt am 30.04.07

Am 24.04.07 veröffentlichte der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme „Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“. Damit löste das Ethik-Beratungsgremium der Bundesregierung kurz vor seiner Auflösung noch einmal eine heftige Debatte aus.

Zum konkreten Inhalt des Vorschlages zitieren wir dazu die offizielle Pressemitteilung des Ethikrates vom 24.04.2007 im Wortlaut:

Nationaler Ethikrat schlägt Stufenmodell zur Erhöhung der Zahl der Organspenden vor

Der Nationale Ethikrat veröffentlicht am heutigen Dienstag seine Stellungnahme „Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“.

Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in vielen Ländern, insbesondere auch in Deutschland. Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Gründe nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems liegen, sondern auch in der gesetzlichen Regelung, die die postmortale Organspende von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender bzw. ihrer Angehörigen abhängig macht.

In der vorgelegten Stellungnahme wird der Frage nachgegangen, ob es ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist, die geltende gesetzliche Regelung zu ändern, um den Organmangel zu lindern. Diskutiert werden verschiedene Vorschläge, die einen Ausgleich finden müssen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des potenziellen Organspenders, dem Wunsch nach Lebensrettung und Leidensminderung anderer Menschen sowie etablierten Prinzipien des Gesundheitssystems wie z. B. dem gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Der Nationale Ethikrat schlägt ein Stufenmodell vor, das Elemente einer Erklärungsregelung mit Elementen einer Widerspruchsregelung verbindet. Danach ist der Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürger

1. in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind, und

2. darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen.

Der Nationale Ethikrat empfiehlt ferner, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser ihrer Pflicht zur Meldung potenzieller postmortaler Organspender in höherem Ausmaß als bisher nachkommen. Darüber hinaus ist für eine ausreichende Erstattung der Kosten zu sorgen, die den Krankenhäusern im Zusammenhang mit der Meldung und Versorgung potenzieller Organspender entstehen.

(Quelle: Webseite Nationaler Ethikrat)

Kritik am Ethikrat-Vorschlag zur Organspende

Bei Fraktionsvertretern aller Parteien, einschließlich der FDP, stieß der Vorschlag auf Unverständnis und breite Kritik. „Die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes bei der Organspende, wie sie vom Ethikrat jetzt vertreten wird, schadet dem Anliegen eher, als dass sie ihm nützt. Entscheidend ist, dass der Mensch auch über den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht wird, “ erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Zustimmung zur Organspende dürfe nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch dürfe niemand zur Entscheidung gezwungen werden, brachte Kauder die Kritik auf den Punkt.

Auch die Bundesärztekammer lehnt den Vorschlag des Ethikrates zur Steigerung der Zahl der Organspenden ab. „Es müssen Aufklärung und Information über die Möglichkeit einer Organspende dringend verbessert und ausgeweitet werden. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es nicht“, sagte der Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, der Passauer Neuen Presse. Zudem stellte er die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Frage.

Auf das durchwegs kritischen Preseecho (siehe unten den Pressespiegel) folgte am 26.04.07 eine weitere Pressemitteilung, in der der Ethikrat noch einmal seine Stellungnahme verteidigte und für „Klarstellung“ sorgen wollte. Hier der Text im Original:

PRESSEMITTEILUNG Nationaler Ethikrat 26.04.2007

Ethikrat weist Kritik an Stellungnahme zum Organmangel zurück

Die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates (NER), Kristiane Weber-Hassemer, erklärt am heutigen Donnerstag in Berlin, dass der Ethikrat keineswegs – wie es von manchen Kritikern vorgebracht wird – eine Widerspruchslösung vorschlägt, wie sie in anderen Ländern gilt. „Unser Stufenmodell setzt vielmehr auf eine umfassende Information und Hilfestellung durch staatliche Stellen, die es den Menschen ermöglichen, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu erklären. Es soll erreicht werden, dass in möglichst wenigen Fällen Unklarheit darüber besteht, was der Betroffene für sich selbst will. Für diejenigen, die sich nicht erklären, muss jedoch auch eine Regelung getroffen werden.“

Die Stellungnahme hebt auch die besondere Rolle der Angehörigen hervor. „Niemand muss also befürchten, dass er einfach zur Organspende herangezogen wird.“

„Es scheint, dass manche, die unsere Vorschläge ablehnen, die Stellungnahme gar nicht gelesen haben“, sagt Weber-Hassemer. „Der Ethikrat ist der Auffassung, dass das drängende Problem des Organmangels neue Lösungswege erfordert.“

Die Vorsitzende des NER unterstreicht, dass die Stellungnahme einmütig vom gesamten Ethikrat verabschiedet worden ist. „Gerade die Besorgnisse in der Bevölkerung, aber auch die große Spendebereitschaft sind Grundlage der Meinungsbildung im NER gewesen“, erklärt Weber-Hassemer.

(Quelle: Webseite Nationaler Ethikrat)

Kommentar

In den Medien war zum 27. April das Thema nahezu wieder abgeschlossen. Das ist gut so, denn mit dieser Stellungnahme hat der Ethikrat zum Abschluss seiner Arbeit erneut bestätigt, dass es Zeit wird, ihn endlich abzuschaffen. Nachdem am 26.04.07 der Deutsche Bundestag endgültig die Einsetzung eines neuen Deutschen Ethikrates mit einem Ethikbeirat beschlossen hat, ist das Ende des Nationalen Ethikrates ohnehin besiegelt. Denn der neue Deutsche Ethikrat soll zum 1. Juli bereits seine Arbeit aufnehmen (siehe dazu unser Themenspecial zur Diskussion um Einsetzung eines parlamentarischen Ethikberatungs-Gremiums / Deutscher Ethikrat.

Eine Meinung zu den Vorschlägen des Ethikrates und der „Klarstellung“ kann sich jede(r) anhand des ausführlichen Pressespiegels sowie dem Stein des Anstoßes als Download selber bilden.

Dokumente

PDF Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland
Stellungnahme des Nationalen Ethikrates,
41 Seiten im PDF-Format, veröffentlicht 24.04.07

Pressespiegel zur Ethikrat-Stellungnahme zur Organspende

letzte Ergänzung: 11.05.07

In einer Presseschau finden Sie eine Auswahl an Pressemeldungen zur Ethikrat-Stellungnahme zur Organspende, chronologisch sortiert.

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