01.04.19: Fraktionsübergreifende Eckpunkte für eine verbindliche Entscheidungslösung und Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung bei Organspenden vorgelegt
Am 28.03.19 berichteten Spiegel Online sowie am 30.03.19 Bild am Sonntag über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundesgesundheistminister Jens Spahn und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Widerspruchslösung. Der Entwurf sollte am 01.04.19 offiziell vorgestellt werden. Vor diesem Hintergrund haben am 31.03.19 Abgeordnete um Stephan Pilsinger (CSU), Ulla Schmidt (SPD) und Annalena Baerbock (Bündnis 90 /Die Grünen) ebenfalls Eckpunkte für eine Neuregelung der Organspende vorgestellt. Sie lehnen die Widerspruchsregelung vehement ab und streben zusammen mit weiteren Abgeordneten von Linken, FDP und CDU fraktionsübergreifend eine verbindliche Entscheidungslösung an.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: „Wir sind uns einig: Wir brauchen Verbesserungen bei der Organspende. Dabei gilt: Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde. Dieses Menschenrecht darf nicht durch ein nachträgliches Veto ausgehebelt werden.“
Eine Widerspruchsregelung, die davon ausgehe, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn sie oder er nicht ausdrücklich widersprochen hat, führe in „die falsche Richtung“. Die Regelung wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende.
„Deshalb lehnen wir den geplanten Gesetzentwurf einer doppelten Widerspruchsregelung entschieden ab. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern“, so die Abgeordneten. Sie haben nach eigenem Bekunden die Bundesregierung beauftragt einen Gesetzentwurf mit verschiedenen Maßnahmen vorzulegen.
Klare Entscheidung im Online-Register und verbindliche, wiederkehrende Befragung
Konkret wollen sie ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende errichten. Ziel soll es sein, eine Registrierungsmöglichkeit zu schaffen, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher erreichbar ist und gleichzeitig den Krankenhäusern im Bedarfsfall einen Zugriff gewährt. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger eigenmächtig dazu in der Lage sein, ihre Erklärung zur Organspende mittels selbstständiger Eintragung bei der Ausweisabholung – spätestens alle zehn Jahre – oder jederzeit online in das Register vorzunehmen und bei Bedarf zu ändern.
Das Register soll die Erklärungen umfassen, wie sie bisher auch auf dem Organspendeausweis möglich sind, das heißt Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss bzw. Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. „Wer sich nicht entscheidet, wird nicht registriert. Die Freiheit zu einer Entscheidung über diese zutiefst persönliche Frage muss ohne Zwang erhalten bleiben“, so die Parlamentarier.
Verbindliche Information und Ansprache
Den Ausweisstellen komme eine zentrale Rolle zu: Sie sollen verpflichtet werden, die Bürgerinnen und Bürger mit Informationsmaterialien zu versorgen und bei Abholung der Ausweispapiere zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Die Eintragung der Entscheidung könne auch vor Ort – sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt – stattfinden. Dies soll auch für Ausländerbehörden gelten.
„Sie sollen jedoch keine Beratung vornehmen; vielmehr sollen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Beantragung der Ausweispapiere neben den Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch auf deren Beratungsmöglichkeiten und die der Hausärztinnen und Hausärzte hinweisen“, heißt es in der Mitteilung.
Des Weiteren sollen Hausärztinnen und Hausärzte eingebunden werden. Sie erfüllten eine „Lotsenfunktion im Gesundheitswesen“. Die Abgeordneten schlagen deshalb vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über die Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen. Es solle allerdings keine Erklärungspflicht bestehen und die Aufklärung müsse „ergebnisoffen“ erfolgen. Dafür solle es eine extrabudgetäre Vergütung geben.
„Wir wollen außerdem den Bereich Organspende innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung stärken, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern und ggf. Vorurteile abzubauen“, heißt es weiter.
Neben der im Januar beschlossenen Novelle des Transplantationsgesetzes, die von der Gruppe einhellig unterstützt worden sei, versprechen sie sich von der Vielzahl an Maßnahmen, wie sie sie neu einführen wollen, „eine spürbare Steigerung der Organspenden“.
Keine wirkliche Alternative zur Widerspruchslösung
Wann der Gesetzentwurf konkret eingebracht werden soll, ist noch offen. Er ist keineswegs als echte „Alternative“ zur Widerspruchslösung zu verstehen, sondern als „Erklärungspflicht zur freiwilligen Spende“.
Auch hier werden mit der regelmäßigen Frage nach einer Organspende und zentralen Speicherung in einem Register Probleme aufkommen: So z.B. bezüglich dem Datenschutz, wer alles darauf Zugriff haben wird und vor allem wie, oder die Tatsache, sich öffentlich vor einem „Laien“ in der Ausweisstelle zu einer hochsensiblen Frage erklären zu müssen / sollen.
Man stelle sich hier Schlangen an Wartenden vor, die nebenbei mal schnell zu einer im wahrsten Sinne lebenswichtigen Entscheidung gefragt werden oder gar zu Diskutieren und Rechtfertigen der Entscheidung anfangen. Wie gut dazu die Aufklärung zur Organentnahme ist, ist ebenfalls fraglich. Sicher anders als im Arztgespräch…
Eine Zwangserklärungsregelung zur Organspende wäre ebenfalls ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Einen Zwang, sich mit den Fragen des eigenen Lebensendes auseinander zu setzen, lehnen Kritiker ab. Es gibt Menschen, die sich nicht damit befassen wollen. Dies ist ohne Einschränkungen zu respektieren. Siehe dazu auch den Appell des Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden von 2011.
01.04.19: Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung vorgelegt
Am 01.04.19 haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zusammen mit acht anderen Abgeordneten wie angekündigt in einer Pressekonferenz ihren Gesetzentwurf zur Einführung der „doppelten Widerspruchslösung“ vorgestellt. Im Vorfeld sind dazu bereits Inhalte durchgesickert (siehe oben).
Ziel der Einführung der doppelten Widerspruchslösung ist es laut jetzt vorliegendem Gesetzentwurf, mehr Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, die Möglichkeit zu geben, ein oft lebensrettendes Organ zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Anzahl der Organspender erhöht werden. Sie verweisen darauf, dass nach einer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2018“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstünden. Diese Zahl sei noch nie so hoch gewesen, dennoch liege der Anteil der Menschen, die einen Organspendeausweis besitzen, derzeit nur bei 36 Prozent.
„Bei Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen soll es mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen“, heißt es in dem Papier.
Jeder soll Organspender werden
Nach dem Gesetzentwurf soll jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. „Mit der doppelten Widerspruchslösung werden die Bürgerinnen und Bürger daher angehalten, sich mit dem Thema Organ- oder Gewebeentnahme auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen“, so die Abgeordneten. Anders als bei der bisherigen Entscheidungslösung führe eine nicht abgegebene Erklärung dazu, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig ist, soweit die sonstigen Voraussetzungen für eine Organ- oder Gewebeentnahme erfüllt sind.
Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende zu erlangen, bedürfe es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers. In dem sollen sich die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend soll das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet werden, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt soll gesetzlich verpflichtet werden, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zur Organ- oder Gewebeentnahme vorliegt.
Kein Entscheidungsrecht der Angehörigen mehr
Entscheidend sei der Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders. Allerdings gibt es nun eine sehr entscheidende Einschränkung. So heißt es in dem Gesetzentwurf:
„Dem nächsten Angehörigen des möglichen Organ- oder Gewebespenders steht folglich kein eigenes Entscheidungsrecht zu. Er ist vom Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme vorgenommen werden soll, nur darüber zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. Weitergehende Nachforschungen obliegen dem Arzt nicht.“
Dieser Passus stieß bei anderen Abgeordneten und in den Medien auf massive Kritik (siehe die Presseschau unten).
Weiter heißt es: „Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.“ Es stellt sich die Frage, wie das in der Praxis aussehen soll. Wie soll die Einwilligungsfähigkeit überprüft werden, wenn die Frage einer Organentnahme eigentlich erst im irreversiblen Hirnversagen beantwortet werden soll? Wenn Menschen z.B. mit geistiger Beinträchigung nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen, können sie folglich vorher auch nicht widersprechen. Das führt den ganzen Passus ad absurdum.
Angeblich Entlastung der nächsten Angehörigen
Dennoch sind die Abgeordneten vom Sinn ihrer Widerspruchsregelung überzeugt. „Insgesamt tragen die Regelungen sowohl zur Entlastung der nächsten Angehörigen, denen nicht wie bisher zugemutet wird, in einer so belastenden Situation eine derart schwere Entscheidung zu treffen, als auch zur Entlastung der Ärzte bei“, so die Abgeordneten weiter.
So verpackt verschweigt dies, dass die Angehörigen damit quasi ihres bisherigen Mitspracherechts beraubt werden, falls eine Organspende infrage käme, aber der Wille nicht dokumentiert ist. Hier werden Angehörige künftig quasi gezwungen zu lügen, wenn sie eine Organentnahme noch verhindern wollen.
Bezüglich Kindern und Jugendlichen soll die Organspende allerdings nur zulässig sein, wenn der nächste Angehörige zugestimmt hat. Doch auch hier müsse die Mutter oder der Vater „einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten“.
Angeblich keine „Organspendepflicht“
Gesundheitsminister Spahn bekräftigte bei der Pressekonferenz, generell sei es keine „Organspendepflicht“. Auch der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein betonte, dass „niemand zu irgendetwas gezwungen“ werden würde. Petra Sitte von der Linksfraktion sprach von einem „solidarischen Akt“ gegenüber den Mitmenschen, der erst „dann vollzogen werde, wenn man sich in der Sterbephase befinde“.
Dies läßt aufhorchen, war bisher doch immer die Rede von einer „Organspende nach dem Tod.“ Kaum jemand weiß, dass eine Organentnahme nach festgestelltem Hirntod erfolgt. Das heißt, die Körperfunktionen werden aufrecht erhalten mittels intensivmedizinischer Maßnahmen. Denn von Leichen können keine lebensfrischen Organe entnommen werden. Nach Ansicht von Kritikern ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen sondern ein unumkehrbarer Prozess im Sterben, der mit einer Organentnahme radikal unterbrochen wird.
Die neuen Regelungen sollen mit einer „umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung“ vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten wie eines nicht erklärten Widerspruchs verbunden werden. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes werde „eine kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung sichergestellt, um zu gewährleisten, dass jede und jeder Einzelne selbstbestimmt über eine mögliche Organ- oder Gewebespende entscheiden kann“, heißt es weiter.
Wie die Aufklärung erfolgen soll, liest sich im Gesetzentwurf wie folgt:
„(1a) Alle melderechtlich erfassten Personen, die das 16. Lebensjahr vollenden, sind durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen schriftlich auf der Grundlage des Absatzes 1 zu informieren. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geeignete Unterlagen zur Verfügung. Die Information nach Satz 1 ist innerhalb von sechs Monaten zweimal zu wiederholen. Innerhalb von drei Monaten nach Verkündung dieses Gesetzes sind alle melderechtlich erfassten Personen, die bis dahin das 16. Lebensjahr vollendet hatten, durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen über die Rechtsänderung zu informieren. Auch diese Information ist innerhalb von weiteren sechs Monaten zweimal zu wiederholen.“
Widerspruchsregelung setzt auf Schweigen und Nichtbeschäftigung mit dem Thema
Kritik an dem Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung bei Organspende kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Die Widerspruchsregelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt. Denn über Sterben und Tod nachzudenken, macht Angst. Die bewusste Entscheidung für die Organspende wird faktisch abgeschafft“, erklärte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch in einer Presseaussendung vom 01.04.19.
Zudem könne bei der Widerspruchsregelung von Spende keine Rede mehr sein. Denn jede Organspende sei eine freiwillige Entscheidung. „Schweigen heißt aber nicht Zustimmung. Es ist ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ und damit mehr Lebenszeit zu schenken. Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen. Genauso gut kann es auch ethische oder persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Viel wichtiger wäre, dass der Gesetzgeber endlich Verantwortung übernimmt“, kritisierte Brysch.
Er forderte, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu legen. Das gelte sowohl für die Regeln und Verteilungskriterien als auch für die Organisation und die Kontrolle des Systems. Der Staat dürfe die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen.
Weiters kritisierte Brysch das nun fehlende Mitsprachrecht von Angehörigen. „Mit der doppelten Widerspruchsregelung sollte zwei Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen die Organspende auszusprechen. Liegt der Wille des Organspenders weder mündlich, schriftlich noch mutmaßlich vor, sollte der Angehörige entscheiden. Von diesem doppelten Widerspruch kann nun keine Rede mehr sein. Denn anders als bislang spielt die Meinung der Angehörigen keine Rolle mehr. Es ist aber falsch, die Angehörigen zu reinen Vermittlern abzuwerten. Das entlastet sie auch nicht. So wird das Misstrauen in der Bevölkerung eher verstärkt. Selbst bei der in Spanien geltenden Widerspruchslösung wird das nicht praktiziert,“ gab Brysch zu bedenken.
Kritik aus christlicher Sicht
Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock kritisierte den Gesetzesvorstoß zur Widerspruchsregelung. Ein solches Vorgehen sei „übergriffig“ und habe nicht mehr den Charakter einer Spende, sagte der Theologe Dabrock in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.
Kritik kam auch vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). „Wir setzen uns weiter für den Ausbau der geltenden Entscheidungslösung ein“, erklärte der Präsident des ZdK, Prof. Dr. Thomas Sternberg in einer Presseaussendung. „Voraussetzung für die Organentnahme muss weiterhin eine freiwillige Einwilligung des Spenders oder, falls keine Einwilligung vorliegt, die Zustimmung der Angehörigen sein. Da die Organspende unmittelbar den Prozess des Sterbens betrifft, ist eine ausdrückliche Entscheidung dafür unerlässlich“, so Sternberg. Gleichwohl sprach er sich für die Organspende aus.
„Es gibt gute und gerade aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die es Menschen für sich selbst als persönliche Pflicht erscheinen lassen, ihr persönliches Sterben an der Lebensrettung anderer auszurichten. Es gibt aber weder eine moralische Pflicht zu dieser Solidarität, noch können auf ein Spenderorgan wartende Patientinnen und Patienten oder die Gesellschaft insgesamt ein moralisches Recht darauf geltend machen. Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben“, unterstrich der ZdK-Präsident.
Auch in der vergangenen Orientierungsdebatte am 28.11.18 im Deutschen Bundestag haben sich die Mehrheit der zu Wort kommenden Abgeordneten gegen eine Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen. Zahlreiche Abgeordnete warnten vor Eingriffen in das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde auch über den Tod hinaus. Man darf gespannt sein, wie es nun weitergeht.
Ergänzende Informationen
FAQ – Organspende: Entscheidungslösung oder Widerspruchsregelung?
Von Kathrin Vogler, MdB DIE LINKE., 28.03.19
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Georg Nüßlein, Petra Sitte, Jens Spahn, Helge Braun, Sabine Dittmar, Thomas Oppermann, Claudia Schmidtke, Tino Sorge, Sabine Weiss, …
Veröffentlicht am 01.04.19 (20 Seiten, PDF-Format)
„Die ‚doppelte Widerspruchslösung‘ ist ein dreifacher Betrug“
„Statt die Haltung der Bürger, die sonst gern auch als ‚mündige Bürger‘ bezeichnet werden, zu akzeptieren, heißt die Lösung: Dann nehmen wir uns eben die Organe – auch ohne Zustimmung!“
Von Rainer Beckmann, Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
KATH.NET 02.01.19, zuerst erschienen in Die Tagespost, 12.12.18
28.11.18: Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zur Organspende und Einführung der Widerspruchslösung
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